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Fragen

· 13. Warum tragen muslimische Frauen ein Kopftuch?
· 14. Hat eine muslimische Frau das Recht auf Bildung und Berufsausübung?
· 15. Ist die Frau im Islam erbberechtigt?
· 16. Welche Gültigkeit hat die Zeugenaussage der Frau im islamischen Recht?
· 17. Darf eine muslimische Frau in die Moschee gehen?
· 18. Welche Bedeutung hat Geschlechtertrennung im Islam?
· 19. Warum beten die Frauen hinter den Reihen der Männer?
· 20. Darf ein muslimisches Mädchen eine intime Beziehung zu einem Jungen haben?
· 21. Dürfen muslimische Mädchen am Turn- und Schwimmunterricht teilnehmen?
· 22. Kann sich eine muslimische Frau von einem männlichen Arzt behandeln lassen?
· 23. Kann eine muslimische Frau Maßnahmen zur Schwangerschaftsverhütung ergreifen?
· 24. Ist Abtreibung im Islam erlaubt?
· 25. Was sagt der Islam zur Adoption?


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Antwort

· 13. Warum tragen muslimische Frauen ein Kopftuch?

Das Kopftuch der muslimischen Frau ist Teil ihrer gesamten Kleidung, die bestimmten Vorschriften unterliegt. Kleidungsvorschriften gibt es im Islam sowohl für den Mann als auch für die Frau. und dienen dazu, die Würde und Achtung vor ihnen zu schützen. Muslime sollten grundsätzlich Kleidung tragen, die den Körper in der Weise bedeckt, daß die Figur nicht sichtbar wird, um das Interesse des anderen Geschlechts nicht auf sich zu lenken. Deshalb sollte die Kleidung weder zu eng anliegen noch durchscheinend sein. Da die Haare bzw. Frisur der Frau eine sehr wichtige Rolle für ihr Aussehen spielen und auch eine gewisse Anziehung ausüben können, gilt für Frauen zusätzlich, daß sie ein Kopftuch tragen. Grundlage für diese Regelungen ist die Koranstelle 24:31 sowie ein Ausspruch des Propheten Muhammad (s), nach dem von einer Frau nichts außer Gesicht und Händen zu sehen sein soll. Die obigen Bekleidungsvorschriften gelten in Anwesenheit fremder Männer, d.h. Männer, mit denen die Frau theoretisch eine Ehe eingehen könnte. Innerhalb der Familie, einem Teil der Verwandtschaft und unter Frauen kann die muslimische Frau sich auch ohne Kopftuch zeigen. Die betreffenden Personen werden in der oben genannten Koranstelle einzeln aufgezählt. Im Alter kann die Frau ihr Kopftuch ablegen (Koran 24:60). Da sie jedoch auch eine Vorbildfunktion für Jüngere hat, ist es besser für sie, sich weiterhin den islamischen Regeln entsprechend zu bedecken. Muslimische Mädchen kleiden sich, wenn die weiblichen Körperformen sichtbar werden (etwa mit Beginn der Pubertät), in der oben beschriebenen Art und Weise.


· 14. Hat eine muslimische Frau das Recht auf Bildung und Berufsausübung?

Die Pflicht zur Bildung, d.h. das Streben nach Wissen gilt sowohl für den muslimischen Mann als auch die muslimische Frau. Ein Ausspruch des Propheten (s) lautet: "Das Streben nach Wissen ist eine Pflicht für jeden Muslim, Mann oder Frau." In der frühislamischen Zeit arbeiteten Frauen auf den verschiedensten Gebieten, manche zogen sogar mit in den Krieg, um dort die Verwundeten zu versorgen. Die erste Ehefrau des Propheten (s), Khadidscha, war eine angesehene Geschäftsfrau in Mekka, die Handelskarawanen unterhielt. Die Frau kann über ihr selbst verdientes Geld eigenständig und frei verfügen und ist nicht verpflichtet, davon etwas zum Familienunterhalt beizusteuern. Denn gemäß der Aufgabenverteilung in der Familie ist der Mann alleine verpflichtet, für die Familie zu sorgen (s. Frage 2). Die Tatsache, daß vielen muslimischen Mädchen eine weiterführende Ausbildung verwehrt wird, ist nicht auf den Islam zurückzuführen, sondern auf Traditionen.


· 15. Ist die Frau im Islam erbberechtigt?

Im Koran heißt es: "Den Männern steht ein Teil von der Hinterlassenschaft ihrer Eltern und Verwandten zu, und ebenfalls den Frauen steht ein Teil von der Hinterlassenschaft ihrer Eltern und Verwandten zu, ob es wenig oder viel sei." (4:7) Grundlage für die unterschiedliche Behandlung der Frau in Erbangelegenheiten bildet der Koranvers 4:11: "Auf eines männlichen Geschlechts kommt bei der Erbteilung gleichviel wie auf zwei weiblichen Geschlechts." Daß die Frau "nur" die Hälfte des Anteils des Mannes bekommt, läßt sich damit erklären, daß der Mann allein dazu verpflichtet ist, für den Unterhalt der Familie aufzukommen (Koran 4:34); die Frau hingegen kann über ihren Erbanteil frei verfügen, ohne daß der Mann oder andere Familienangehörige einen Anspruch darauf erheben können (s. auch Frage 2 und 14).
· 16. Welche Gültigkeit hat die Zeugenaussage der Frau im islamischen Recht?

Grundlage für den Sachverhalt der Zeugenaussage bildet der Koranvers 2:282: "Und lasset zwei Zeugen unter euren Männern es bezeugen, und wenn es keine zwei Männer gibt, dann sollen es bezeugen ein Mann und zwei Frauen von denen, die euch als Zeugen geeignet erscheinen, damit, wenn sich die eine der beiden irrt, die andere von ihnen daran erinnert." Das Hinzuziehen einer weiteren Frau dient als Schutz vor einer falschen Zeugenaussage, die im Islam hart bestraft wird, sowie als zusätzliche Sicherheit. Außerdem fällt der oben zitierte Vers in die Thematik von Darlehensverträgen und sollte auch nur in solchen Fällen Anwendung finden. Daß viele Gelehrte dies auch auf andere Bereiche übertrugen, ist unter den Muslimen strittig. Denn es gibt durchaus auch Fälle, in denen der Sachverstand der Frau gefragt ist (wie z.B. beim Geburtsrecht). Aber auch in einem so wichtigen Bereich wie der Religionswissenschaft genügte die Zeugenaussage einer Frau für die Übernahme vieler Aussprüche des Propheten (s). Aischa, eine Frau des Propheten (s), beispielsweise ist die wichtigste Überlieferin von Prophetenaussprüchen überhaupt.


· 17. Darf eine muslimische Frau in die Moschee gehen?

Grundsätzlich steht die Moschee als Ort der Versammlung und des Gebets jedem Muslim offen, ob Mann oder Frau. Es gibt deutliche Aussprüche des Propheten, nach denen ein Mann seine Frau nicht daran hindern soll, in die Moschee zu gehen. Daß in einigen islamischen Ländern die Frauen sehr selten oder gar nicht in die Moschee gehen, ist eher auf die dortigen Traditionen und Sitten zurückzuführen als auf den Islam.


· 18. Welche Bedeutung hat Geschlechtertrennung im Islam?

Im Koran wird die Geschlechtertrennung an zwei Stellen erwähnt (33:32f und 53), wobei jeweils von den Frauen des Propheten Muhammad (s) die Rede ist, die indes als sogenannte "Mütter der Gläubigen" eine Sonderstellung einnehmen. Über die Anwendung dieser Verse in der heutigen Praxis bestehen unterschiedliche Meinungen. Die einen bezeichnen die Geschlechtertrennung als Einrichtung zum Schutz der Familie und vor allem der Ehe. Andere dagegen meinen, daß sich die oben zitierten Verse nur auf die Frauen des Propheten beziehen und es möglich ist, daß Männer und Frauen auch zusammenarbeiten. Man setzt aber dafür eine gewisse Bildung und das Gefühl für Anstand auf beiden Seiten voraus, damit die Einhaltung der Regeln des Islam gewährleistet ist. Was das Alleinsein einer Frau mit einem nicht verwandten Mann angeht, so halten sich jedoch die meisten Gelehrten an den Ausspruch des Propheten Muhammad: "Wer an Allah und an den Jüngsten Tag glaubt, darf nicht mit einer Frau allein sein, ohne daß ein mahram (männlicher naher Verwandter, den zu heiraten der Frau untersagt ist) von ihr dabei ist, denn sonst wird der Satan der Dritte sein."


· 19. Warum beten die Frauen hinter den Reihen der Männer?

Bei einem Gebet, welches in der Gemeinschaft, also z.B. in der Moschee, verrichtet wird, beten die Frauen gewöhnlich entweder hinter den Männern oder auf einer Frauenempore getrennt von den Männern. Beim Gebet als einer gottesdienstlichen Handlung soll sich der Betende voll darauf konzentrieren können. Würden Männer und Frauen gemischt beten, ist diese Voraussetzung nicht mehr erfüllt, da die Ablenkung beiderseits zu groß ist (s. auch Frage 18).


· 20. Darf ein muslimisches Mädchen eine intime Beziehung zu einem Jungen haben?

Der Islam lehnt jede Art von außerehelicher intimer Beziehung zwischen den Geschlechtern grundsätzlich ab. Dies gilt sowohl für Mädchen als auch für Jungen. Allein die Ehe bietet den Rahmen für eine intime Beziehung zwischen Mann und Frau. Gegen eine Art Kameradschaft zwischen Mädchen und Jungen unter der Voraussetzung, daß beide die islamischen Regeln beachten, spricht jedoch nichts.


· 21. Dürfen muslimische Mädchen am Turn- und Schwimmunterricht teilnehmen?

Im Islam ist sportliche Betätigung jeder Art erlaubt und erwünscht. Dabei sollten aber die Grundregeln des Islam, im Falle des Turn- und Schwimmunterrichts vor allem die Bekleidungsvorschriften nicht verletzt werden. Deshalb ist es im Islam nicht erlaubt, daß Mädchen - und übrigens auch Jungen - ab der Pubertät an einem gemischten Sportunterricht teilnehmen. Viele muslimische Mädchen lassen sich aus diesem Grund vom Turn- und Schwimmunterricht in der Schule befreien. Dasselbe sollte natürlich auch für Jungen gelten. Die hier lebenden Muslime sind allgemein bestrebt, Möglichkeiten für sportliche Betätigungen zu schaffen, bei denen Männer und Frauen getrennt sind.


· 22. Kann sich eine muslimische Frau von einem männlichen Arzt behandeln lassen?

Grundsätzlich sollte sich eine muslimische Frau zur Wahrung ihrer Würde und Scham von einer Ärztin behandeln lassen. Dies ist hierzulande ohne weiteres möglich, da man sich den behandelnden Arzt/Ärztin selbst aussuchen kann. Die Muslima wird aber eine muslimische Ärztin bzw. einen muslimischen Arzt auf jeden Fall vorziehen. In Notfällen jedoch wie z.B. bei einem Unfall, bei einer Entbindung etc., in denen nur ein männlicher Arzt im Dienst ist, geht die Gesundheit der Frau vor.


· 23. Kann eine muslimische Frau Maßnahmen zur Schwangerschaftsverhütung ergreifen?

Es gibt im Islam kein Verbot der Verhütung, sofern dadurch die Gesundheit nicht geschädigt und eine Schwangerschaft nicht für immer unmöglich gemacht wird. Zur Zeit des Propheten Muhammad (s) wurde der sogenannte "coitus interruptus" praktiziert, und der Prophet hat dies gebilligt. Außerdem wird im Koran empfohlen, daß die Mutter ihr Kind zwei volle Jahre stillen soll (2:233); dies ist auch ein gewisser Schutz vor Schwangerschaft. Heutzutage gibt es allerdings modernere Methoden der Schwangerschaftsverhütung. Für welche Art der Schwangerschaftsverhütung sich ein muslimisches Ehepaar entscheidet oder ob es überhaupt Verhütungsmittel verwenden will, können die Ehepartner unter Berücksichtigung der familiären und gesundheitlichen Situation entscheiden. Die Tatsache, daß muslimische Ehepaare oft mehrere Kinder haben, ist nicht auf eine mangelnde Verhütungspraxis zurückzuführen, sondern auf ihre positive Einstellung zu Kindern.


· 24. Ist Abtreibung im Islam erlaubt?

Der Koran verbietet eindeutig das Töten von Kindern, unabhängig davon, ob sie bereits geboren wurden oder noch nicht: "Und tötet eure Kinder nicht aus Furcht vor Armut; Wir sorgen für sie und für euch. Wahrlich, sie zu töten, ist ein großer Fehler."(17:31) Die Mehrheit der muslimischen Gelehrten erlaubt die Abtreibung nur in den Fällen, wo das Leben der Mutter gefährdet ist.


· 25. Was sagt der Islam zur Adoption?

Adoption, wie sie im westlichen Rechtssystem verstanden wird, kennt der Islam nicht. Ein Ehepaar hat aber durchaus die Möglichkeit, ein Kind zur Pflege aufzunehmen. Dieses Pflegekind behält aber seinen ursprünglichen Namen und übernimmt nicht den Familiennamen der Pflegeeltern, so daß seine Herkunft immer bekannt bleibt. Außerdem hat es nicht die gleichen Rechte wie ein leibliches Kind derselben Eltern wie z.B. in Erbangelegenheiten (Koran 33:4).


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